
Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde bietet verschiedene Arten der Mitgliedschaft:
Es gibt ordentliche Mitglieder, ordentliche Mitglieder in Ausbildung, außerordentliche, fördernde und korrespondierende Mitglieder sowie Ehrenmitglieder.
Ordentliche Mitglieder/Ordentliche Mitglieder in AusbildungOrdentliches Mitglied bzw. ordentliches Mitglied in Ausbildung kann eine Ärztin/ein Arzt (in Ausbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde) auf Grund einer schriftlichen Beitrittserklärung mit einem
Mitgliedsantrag werden. Die Aufnahme neuer ordentlicher Mitglieder aus dem In- und Ausland erfolgt durch Beschluss des Präsidiums und wird dem neuen Mitglied mit einer offiziellen Mitgliedsbestätigung (per Post) und einem Newsletter (per Email) mitgeteilt.
Außerordentliche Mitglieder
Außerordentliche Mitglieder können an den Zielen des Vereines interessierte Personen werden, wenn sie eine schriftliche Beitrittserklärung mit einem Mitgliedsantrag abgeben (siehe oben).
Fördernde Mitglieder Förderndes Mitglied können alle physischen Personen, Personen-gemeinschaften und juristische Personen werden, denen die Pflege der Kinder- und Jugendheilkunde am Herzen liegt und die sich verpflichten, mindestens den zehnfachen Jahresbeitrag eines ordentlichen Mitgliedes zu bezahlen. Sie werden förderndes Mitglied durch Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung mit einem Mitgliedsantrag (siehe oben).
Korrespondierende Mitglieder
Korrespondierende Mitglieder können österreichische und ausländische Ärzte über Antrag eines ordentlichen Mitgliedes werden, welche besondere wissenschaftliche Leistungen erbracht haben und von der Vollversammlung zu korrespondierenden Mitgliedern gewählt werden.
Ehrenmitglieder Personen von hervorragender wissenschaftlicher Bedeutung und solche Personen, welche sich um die Vereinszwecke hervorragend verdient gemacht haben, können aufgrund eines Vorschlages zweier ordentlicher Mitglieder und über Antrag des Präsidiums von der Vollversammlung zu Ehrenmitgliedern gewählt werden. Sie erhalten eine Ehrenurkunde. Eine ordentliche Mitgliedschaft erlischt durch die Wahl zum Ehrenmitglied nicht. Ehrenmitglieder, auch wenn sie ordentliche Mitglieder sind, sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
Rechte der Mitglieder Sämtliche Mitglieder haben das Recht, an den wissenschaftlichen Sitzungen der ÖGKJ teilzunehmen, Ärzte als Gäste bei den wissenschaftlichen Sitzungen einzuführen und an der Vollversammlung teilzunehmen.
Vorteile der Mitgliedschaft- laufende Informationen über Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen, wissenschaftliche Sitzungen und Symposien
- ermäßigte Gebühren bei Veranstaltungen der ÖGKJ
- Homepage
http://www.docs4you.atwww.docs4you.at mit speziellem Mitglieder-Service (z.B. Informationen über Publikationen, Buchbesprechungen, Power-Point-Präsentationen oder Berichte von Arbeitsgruppen; Möglichkeit, Zeitschriften und Journale zu lesen oder Veranstaltungen anzukündigen, uvm.) - Vergünstigter Bezug des Abos „Monatsschrift Kinderheilkunde"
- Möglichkeit der Inanspruchnahme der Geschäftsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Standesführung für Presse-Aussendungen und andere PR-Aktivitäten
- Möglichkeit der wissenschaftlichen Mitarbeit in 24 verschiedenen Arbeitsgruppen
- Möglichkeit zur Mitgestaltung der gesundheitspolitischen Aktivitäten der Gesellschaft usw.
Mitgliedsbeiträge
| Ordentliche Mitglieder | € 60,-- pro Jahr |
Mitglieder in Ausbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde | € 45,-- pro Jahr |
Abo-Beitrag für "Monatsschrift Kinderheilkunde" (Pflichtabonnement) | € 66,-- pro Jahr |
| Pensionisten | € 20,-- pro Jahr |
| Pensionisten ab 80 Jahre | € 00,-- pro Jahr |
| Fördernde Mitglieder | € 872,-- pro Jahr |
Der
Erlagschein für den Mitgliedsbeitrag wird einmal im Jahr von der Geschäftsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Standesführung an die im Mitgliedsantrag angegebene Adresse versandt.
Um sich bei der ÖGKJ anzumelden, gehen Sie folgendermaßen vor: - Klicken Sie auf das unten stehende PDF-Formular "Antrag auf Mitgliedschaft ÖGKJ",
- füllen Sie das PDF-Formular aus und speichern Sie dieses auf Ihrem Computer ab und
- schicken Sie dann ein E-Mail an Frau Mag. Fabisch, E-Mail-Adresse:
claudia.fabisch@klinikum-graz.at, und hängen Sie Ihr abgespeichertes und ausgefülltes Anmeldeformular als Attachment an
oder
drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und senden Sie dieses Formular an die Postadresse der Geschäftsstelle: (siehe bitte Signatur unten...)
Antrag auf Mitgliedschaft ÖGKJ (143.9 KB)
Hier die Adresse der Geschäftsstelle:
Mag. Claudia Fabisch
ÖGKJ-Geschäftsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Standesführung
c/o:
Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde Graz
Auenbruggerplatz 30, 8036 Graz
Tel.: +43 (0)316 385 12061
E-mail:
claudia.fabisch@klinikum-graz.atInternet:
http://www.docs4you.at