Intensivpflege von Neugeborenen und Kindern 2005 gesetzlich verankert!
Nach langjährigen Verhandlungen ist das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bereit, die Sonderausbildung für die Intensivpflege von Neugeborenen und Kindern auch gesetzlich zu beschließen.
Die Verhandlungen wurden nicht zuletzt dank der Bemühungen des Leiters des ÖGKJ-Referates für Primarärzte und Pflegeangelegenheiten, Primar Dr. Olaf Arne Jürgenssen, Krankenhaus Wiener Neustadt, erfolgreich abgeschlossen. Primar Jürgenssen wies wiederholt auf den seit 1997 geltenden Miss-Stand hin, die neonatologische und pädiatrische Intensivpflege-Ausbildung als Teil einer Erwachsenen-Intensivpflege-Ausbildung zu sehen.
Die Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes sieht nun die gesetzliche Verankerung der eigenen Ausbildung der Säuglings- und Kinder-Intensivschwestern vor. Ihre Ausbildung wird künftig jener der Erwachsenen-Intensivpflege-Ausbildung gleichrangig sein.
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