Zentrale Anliegen der österreichischen Kinder- und JugendfachärztInnen werden im Young Rights Action Plan (YAP) des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen umgesetzt!
Mit dem Young Rights Action Plan stellt sich Österreich der Herausforderung, grundlegende Standards für Kinder und Jugendliche, die eine Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in und außerhalb von Österreich zum Ziel haben, umzusetzen und zu verwirklichen.
In Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendanwalt Christian Theiss wurde die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde eingeladen, am Young Rights Action Plan des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen mitzuarbeiten.
Es ist dem Autorenteam (Univ.-Prof.Dr.Reinhold Kerbl, Univ.-Prof.Dr.Peter Scheer und Univ.-Prof.Dr.Wilhelm Müller, Vorstand der Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde Graz) gelungen, zahlreiche schon immer von der Gesellschaft geforderte Anliegen in diesem Plan konkret zu verankern.
Es ist zu hoffen, dass nun in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen diese Gedanken auch im
Nationalen Gesundheitsplan für Kinder und Jugendliche Eingang finden.
Seitens der ÖGKJ konzentrieren sich die Forderungen vor allem auf
- die Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung
- die Gewährleistung einer psychosozialen Grundversorgung
- die Unterstützung pflegender Angehöriger von Kindern und Jugendlichen.
A) Die Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung
Die Gewährleistung medizinischer Grundversorgung für alle Kinder und Jugendlichen in Österreich beinhaltet folgende Zielsetzungen:
Eine bundesweite
Planung und Koordination von Angeboten medizinischer Versorgung, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Dafür werden die Erstellung und Umsetzung eines nationalen Gesundheitsplanes für Kinder und Jugendliche gefordert, sowie die Etablierung einer pädiatrischen ExpertInnengruppe und/oder ein Referat im Bundesministerium für Gesundheit zur Erstellung, Umsetzung und Überwachung des Gesundheitsplanes.
Eine weitere Zielsetzung ist die
Gewährung des freien Zugangs zur medizinischen Grundversorgung, was vor allem durch die Beseitigung finanzieller und bürokratischer Hürden für diagnostische und therapeutische Maßnahmen und durch den Abbau von Zugangsbeschränkungen zur medizinsicher Versorgung für begleitete und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erreicht werden soll. Auch die psychosoziale Betreuung und Rehabilitation sind hier mit eingeschlossen.
Die medizinische Grundversorgung soll außerdem auch durch die Versorgung mit kind- und jugendgerechten Gesundheitsdiensten und –angeboten unter
Berücksichtigung der speziellen Erkrankungen dieses Lebensalters erreicht werden. Dazu fordern die Autoren die Beseitigung regionaler pädiatrischer Unterversorgung und den Ausbau des medizinischen Therapieangebotes (wie Physio-, Psycho- und logopädische Therapie), weiters
die Legalisierung pädiatrischer Spezialgebiete gemäß der Richtlinien der „Confederation of European Specialists in Paediatrics" (CESP-Richtlinien).
Diese
pädiatrischen Spezialgebiete sollen lauten:
- Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin
- Pädiatrische Kardiologie
- Pädiatrische Pulmonologie
- Pädiatrische Hämatologie/Onkologie
- Neuropädiatrie
- Sportmedizin
- Pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie
- Pädiatrische Nephrologie
- Pädiatrische Gastroenterologie, Hepatologie und Ernährung
- Pädiatrische Allergologie
- Stoffwechselerkrankungen
- Pädiatrische Rheumatologie
- Pädiatrische Infektiologie
Außerdem fordern die Autoren auch die Gewährleistung und
gesetzliche Verankerung der Zusatzsausbildung der Diplom-Kinderkranken-schwestern in Intensivpflege für Neugeborene und Kinder.
Auch die Umsetzung des Rechts auf interdisziplinäre Frühförderung und Elternbegleitung durch professionell ausgebildete FrühförderInnen bei festgestellter Behinderung und die altersspezifischen Aspekte bei der psychiatrischen Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen sollen Berücksichtigung finden.
Ein weiteres Ziel im Maßnahmenkatalog ist die Sicherstellung
einer medizinischen Versorgung bei Gewalt und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen. Dies soll durch die Einrichtung und Vernetzung von Kinderschutzgruppen und die Verbesserung der gynäkologischen Untersuchungen erreicht werden.
Außerdem wird zur Gewährleistung
medizinischer Versorgung bei spezifischen Erkrankungen bzw. gesundheitlichen Beeinträchtigungen unter anderem der verstärkte Ausbau von Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche nach einem Schädel-Hirntrauma gefordert.
B) Die Gewährleistung einer psychosozialen Grundversorgung
Für eine psychosoziale Grundversorgung fordern die Autoren zunächst den
Erhalt bzw. den Ausbau von Angeboten und Diensten psychosozialer Versorgung. Dies soll durch die Erstellung eines flächendeckenden Plans zur psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, durch die Entwicklung regionaler Versorgungskonzepte unter Einbindung aller betroffenen Berufsgruppen und vor allem durch die Erhaltung und den Ausbau von Einrichtungen für Psychosomatik und Psychotherapie an Abteilungen für Kinder- und Jugendheilkunde erreicht werden. Weiters werden die Erhöhung der Kapazitäten in den kinder- und jugendpsychiatrischen Angeboten flächendeckend in Österreich gefordert und die Errichtung spezialisierter Kliniken/Ambulanzen für – nach Gewalthandlungen – traumatisierte Kinder und Jugendliche, auch in ländlichen Regionen.
Ein weiteres Ziel zur Gewährleistung einer psychosozialen Grundversorgung ist die
Förderung der Vernetzung von Angeboten und Strukturen. Hier wird vor allem auf eine stärkere Vernetzung von Angeboten im Bereich psychosozialer Versorgung und zwischen bildungs- und gesundheitspolitischen Netzwerken Wert gelegt, sowie auf eine bessere Gestaltung der Zusammenarbeit an den Nahtstellen zwischen Jugendwohlfahrt und Jugendpsychiatrie.
C) Die Unterstützung pflegender Angehöriger von Kindern und Jugendlichen
Was die Unterstützung der pflegenden Angehörigen betrifft, so fordern die Autoren vor allem die
Verbesserung der finanziellen Unterstützung, etwa durch die adäquate und auf eigenen Grundsätzen beruhende Zuerkennung von Pflegegeld für behinderte Kinder und Jugendliche (Novellierung des Pflegegeldgesetzes).
Außerdem soll eine ausreichende
Unterstützung bei der Pflege und Betreuung kranker Kinder und Jungendlicher gewährleistet werden. Dafür werden der Ausbau der Hauskrankenpflege für Kinder und Jugendliche und eine ausreichende Zahl kostengünstiger, kindgerechter Eltern-Kind-Einheiten in Kinderspitälern gefordert.
C. F.