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Österreichischer Strukturplan Gesundheit (ÖSG) 2005
Der Bereich "Kinder- und Jugendheilkunde" findet sich im "Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2005" in folgenden Teilbereichen wieder:


Spezielle Versorgungsbereiche:
Im Bereich Psychosomatik werden für die Versorgung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen in Abteilungen für Kinder- und Jugendheilkunde sowohl Psychosomatik-Schwerpunkte als auch Departments für Psychosomatik und Psychotherapie gefordert. Psychosomatik-Schwerpunkte sind vorzugsweise an Abteilungen für Kinder- und Jugendheilkunde einzurichten.


Intensivbereiche:
Die Neonatologie hat neben der Gesamtversorgung die Diagnose und Therapie von Erkrankungen der Neugeborenen zum Inhalt (Als Neugeborene gelten Kinder während der ersten 28 Lebenstage).
Intensivtherapie, Intensivüberwachung und Intensivpflege für Kinder soll durch eine flächendeckende Versorgung und Überwachung gewährleistet werden. Das Gleiche gilt für die pädiatrische Intensivmedizin.


Leistungsangebotsplanung:
Im Rahmen der Neustrukturierung des Gesundheitswesens wurde der Österreichische Krankenanstalten- und Großgeräteplan (ÖKAP/GGP) zu einem Leistungsangebotsplan weiterentwickelt.
Ein ausgewählter Bereich dieser Leistungsangebotsplanung ist unter anderem die Kinderkardiologie und zusätzlich zu den im ÖKAP/GGP 2003 enthaltenen Bereichen wurde auch die Pädiatrisch hämatologisch/ onkologische Versorgung aufgenommen.


Strukturqualitätskriterien:
Um bundesweit eine einheitliche Qualitätssicherung zu gewährleisten, werden im „Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2005“ Strukturqualitätskriterien festgelegt.
Dabei werden sowohl für die Intensivbereiche der Kinder- und Jugendheilkunde als auch für die Intensivbereiche der Neonatologie, für die Pädiatrisch hämatologisch/onkologische Versorgung und für die Kinderkardiologie detaillierte Strukturqualitätskriterien angegeben.


Leistungsangebotsplanung nach Fachrichtungen:
Vom ÖBIG-Expertengremium wurden für den Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde folgende Ergänzungen als sinnvoll und notwendig erachtet:


Für neonatologische Einrichtungen ist zu folgenden medizinischen Spezialdisziplinen ein Zugang sicherzustellen:


  • Kinderkardiologie
  • Kinderneurologie
  • Kinderradiologie und andere bildgebende Diagnostik
  • Kinderchirurgie
  • Kinderneurochirurgie
  • Infektiologie und
  • Kinderurologie

Für den Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde werden als ideale Versorgungsstruktur zwei Versorgungsstufen angestrebt: der niedergelassene Facharzt und die Vollabteilung für Kinder- und Jugendheilkunde.
Das Fortbestehen etwaiger „Pseudoabteilungen“ bzw. Belegbetten für Konsiliarärzte sollte keinesfalls geduldet werden.
Für die Behandlung der jungen Patienten sollten folgende Richtlinien gelten:


  • Alle 0 bis 14-Jährigen sollen auf Vollabteilungen der Kinder- und Jugendheilkunde behandelt werden.
  • Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren sollen idealer Weise auf Jugendlichenstationen innerhalb der Abteilungen für Kinder- und Jugendheilkunde behandelt werden. Als langfristiges Ziel sollte der Anteil der auf Abteilungen der Kinder- und Jugendheilkunde behandelten Jugendlichen bei 50 Prozent liegen.

Als sinnvolles Minimum für eine Kinder- und Jugendabteilung ist eine Bettenzahl von 20 Betten plus 4 Überwachungseinheiten und/oder 4 Intensivbetten anzusehen.


Außerdem weist das Expertengremium im ÖSG 2005 darauf hin, dass der Fortschritt der Medizin und Wissenschaft eine Spezialisierung auch im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde notwendig macht, da in Hinkunft nicht jede Kinder- und Jugendabteilung alles anbieten wird können.


Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der "Österreichische Strukturplan Gesundheit 2005" teilweise bereits Ergebnisse aus Arbeitskreissitzungen des Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen (ÖBIG) enthält, teilweise werden Vorschläge aus dem noch nicht abgeschlossenen Arbeitskreis zur Neugestaltung des Struktur- und Leistungsangebotes für den stationären Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde verwendet.


C.F.

Erstellt am 30.8.2004 | Zuletzt bearbeitet am 27.12.2011