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Presseaussendung: Geplante GuKG-Novelle, 22.3.2005
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Gesetzliche Verankerung der Kinderintensivpflege im Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz (GuKG-Novelle) gefährdet durch negative Stellungnahmen der Bundesländer Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Steiermark

Mit großer Sorge sieht die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) - und damit mehr als 1250 Kinder- und Jugendfachärzte/Innen in ganz Österreich – eine der wichtigsten Änderungen im Zuge der Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes gefährdet: die gesetzliche Verankerung der Intensivpflegeausbildung von Krankenschwestern in der Kinder- und Jugendlichen-Pflege.

„Der Einspruch der zuständigen Gesundheitsreferate der Bundesländer Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Steiermark", so der Präsident der ÖGKJ, Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Müller, „ist für mich nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil, ich sehe darin einen Akt der Kinderfeindlichkeit, der eine positive Intention der Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat zerstört!"

Den negativen Stellungnahmen der Bundesländer, die sich in erster Linie auf die Ausbildungs- und Personalkosten beziehen, hält die Gesellschaft entgegen, dass es sich hier um die Versorgung von schwerstkranken Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen handelt und keinesfalls die spezialisierte Intensivmedizin für diese Bevölkerungsgruppe auf Kosten der Versorgungsqualität vernachlässigt werden darf!

Dies wäre aber der Fall, wenn man, wie vorgeschlagen, die Ausbildung in der Intensivpflege für Erwachsene einfach durch „Aufstocken" mit wenigen Zusatzkursen auf das Neugeborenen- und Kindesalter überträgt. Dazu der Präsident der ÖGKJ: „Man kann doch nicht die Behandlung von schwerkranken Erwachsenen mit 80, 90 kg auf ein Neugeborenes übertragen. Kinder- und Jugendliche stellen außerdem 19 % der Gesamtpopulation dar, sie beanspruchen derzeit aber nur 8 % der Gesundheitsausgaben. Der Hinweis auf Zusatzkosten ist also gerade im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde nur bedingt gerechtfertigt. Die im Vergleich zu den Erwachsenen geringere Kinderzahl darf doch nicht als Argument genommen werden für eine reduzierte Betreuung. Gerade die intensivmedizinische Betreuung hat vielen Kindern das Überleben gesichert und verschiedene spitzenmedizinische Leistungen sind nur in Zusammenarbeit mit einer hochentwickelten Kinder-Intensivmedizin möglich."

Ein brisantes Detail am Rande: Gerade die Steiermark, die ebenfalls eine negative Stellungnahme zur GuKG-Novelle und damit zur gesetzlichen Verankerung der Kinderintensivpflege abgegeben hat, bietet seit Jahren als einziges Bundesland eine eigene 9-Monate dauernde Kinderintensivpflege-Ausbildung an. Ein Widerspruch, der nicht nachvollziehbar ist.

Mit Nachdruck weist daher die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde darauf hin, dass eine von den genannten Bundesländern beantragte Ablehnung der GuKG-Novelle die Gesundheitsversorgung an den neonatologisch-pädiatrischen Intensivstationen verschlechtern würde, da immer weniger speziell ausgebildetes Krankenpflegepersonal zur Verfügung stehen würde.

Im Namen ihrer 1250 Mitglieder gibt die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde der Hoffnung Ausdruck, dass trotz der negativen Stellungnahmen von Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Steiermark die GuKG-Novelle unverändert - dem vorgesehenen Entwurf entsprechend - umgesetzt wird und damit, so der Präsident der Gesellschaft, „eine der wichtigsten Maßnahmen, die Kinderintensivpflege, bestmöglich angeboten werden kann".

Unterschrift Mueller Kerbl


Präsident der ÖGKJ                                               Erster Sekretär der ÖGKJ
Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Müller                                Univ.-Prof. Dr. Reinhold Kerbl



Für Rückfragen:
Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde
Sekretariat für Öffentlichkeitsarbeit und Standesführung
Mag. Claudia Fabisch
Auenbruggerplatz 30, A-8036  Graz
Tel.: 0316/385-2061, Fax: 0316/385-3300
E-Mail:  eMail:claudia.fabisch@klinikum-graz.at

Erstellt am 22.3.2005 | Zuletzt bearbeitet am 23.2.2009