Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Mag. Franz Voves! Sehr geehrte Frau Landesrätin Drin. Bettina Vollath!
Danke, dass Sie uns so herzlich namens der steirischen Landesregierung empfangen. Wir – Kinder, Eltern, Jugendwohlsfahrtsträger und andere Vereine, die sich mit der Unterstützung, Beratung und Hilfe für Kinder und ihre Familien beschäftigen, sind auf Initiative der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) heute am 20. November 2008 hergekommen. Es ist der internationale Tag der Kinderrechte.
Wir bitten Sie beide, uns zu helfen.
Am 20.11.1989 wurden die Kinderrechte von den Vereinten Nationen beschlossen. 1992 hat Österreich sie anerkannt. Aber bis zum heutigen Tag wurden die Kinderrechte nicht in der Österreichischen Bundesverfassung verankert, das heißt, kein Kind kann sein Recht einklagen. Selbst, wenn ein Kind findet, dass seine ärztliche Versorgung nicht entsprechend ist, kann es sich nur beschweren. Selbst wenn es findet, dass es ungerecht behandelt wird, kann es sich nur beschweren. Wenn ein Neugeborenes in Österreich von seinen Eltern vernachlässigt wird – dann werden vielleicht die Eltern bestraft, aber das Kind kann sich nur beschweren und nicht anklagen.
Viele Jahre haben Aktivisten für die Einbettung der Kinderrechtscharta der Vereinten Nationen in die Österreichische Verfassung gekämpft. Jedes Jahr wurde eine Geburtstagstorte dem oder der 1. Nationalratspräsidentin übergeben. Heuer sind auf dieser Torte 18 Kerzen und leider hat sich noch immer nichts geändert.
Dr. Peter Scheer von der Grazer Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde und der Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, Dr. Wilhelm Kaulfersch, haben sich deshalb gedacht, zum ersten Mal die steirische Landesregierung zu bitten, sich für die Kinderrechte im österreichischen Parlament und in der Regierung einzusetzen. Wir wollen niemanden klagen und keine Prozesse führen. Aber wir wollen, dass alle wissen: Österreich ist ein Land, das seine Kinder liebt. Das für seine Kinder und deren Familien da ist.
Wir wissen, in den letzten Jahren ist viel geschehen: Familien bekommen mehr Geld, Kinder sind Österreich wichtig.
Eine Erhebung der Kinderrechtscharta der UNO in den Verfassungsrang – das wäre die Menschrechtskonvention für Kinder. Die Menschenrechtskonvention erzeugte eine neue Stimmung. So sollen auch die Kinderrechte eine Stimmung erzeugen. Jeder weiß dann, dass Kinder ihre Rechte haben. Im Artikel 23 steht, dass behinderte Kinder Recht auf Förderung haben. Als die österreichischen Kinder- und Jugendärzte diese Forderung beim Pflegegeld durchsetzen wollten, war die Antwort von Abgeordneten zum österreichischen Nationalrat und zum steirischen Landtag, sowie dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter: Dann wollen das alle, das können wir nicht machen. Und so bekommen die Kinder, die es brauchen, zwar Pflegegeld, aber die zusätzliche Förderung, die ein Kind braucht, wird von den Eltern bezahlt, wenn sie es haben. Oder nicht, wenn sie zu arm sind. Und die Kinder müssen damit zufrieden sein.
Seit 15 Jahren haben alle Kinder- und Jugendspitäler Kinderschutzgruppen. Und wir hoffen, dass wir mit diesen den Kindern und Jugendlichen helfen. Aber, wenn ein Kind verletzt oder missbraucht wurde, dann können wir oft nicht helfen. Deshalb wollen wir, dass der Artikel 34 Teil der Österreichischen Bundesverfassung wird. So kann man Kinder noch wirksamer vor sexuellem Missbrauch schützen, als jetzt.
Österreich und besonders die Steiermark sollen und müssen ein Vorbild sein. Uns geht es gut. Wir haben zu essen und zu trinken. Unser Wasser ist sauber, in unsere Schulen können alle Kinder gehen. In vielen Teilen der Welt werden Kinder wie eine Ware behandelt. Bei uns nicht. Wir müssen voranschreiten, anderen Ländern und Staaten zeigen, dass Kinder etwas Besonderes sind: die Zukunft.
Wir bitten Sie, als gewählte Vertreter unserer schönen Steiermark, sich für eine Verankerung der Kinder- und Jugendrechte in der Österreichischen Bundesverfassung einzusetzen. Österreich ist ein schönes Land: Seine Zukunft sind die Kinder und Jugendlichen. Ihnen besondere Rechte zuzugestehen, ihre Weiterwicklung zu fördern, sie zu schützen und zu achten – das wollen wir von der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde gemeinsam mit den in der National Coalition vertretenen Organisationen erreichen.
Wir bitten Sie beide als die Vertreter der steirischen Landesregierung: Helfen Sie uns!
Danke für den schönen Empfang und die Zeit, die Sie uns schenken.
Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde National Coalition
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