
Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde protestiert gegen Abschiebung Minderjähriger und fordert einmal mehr Verankerung der Kinderrechte in Österreichischer Verfassung
Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde protestiert entschieden gegen die jüngsten Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen aus Österreich und spricht sich vehement gegen die Vorgehensweise aus, Familien durch Schubhaft bzw. Abschiebung zu teilen und Kinder von ihren Eltern zu trennen oder durch Polizeieinsatz in der Schule in Angst und Schrecken zu versetzen und in die Flucht zu treiben.
„Diese inhumane Vorgehensweise zeigt deutlich“, so der Präsident der Gesellschaft, Primar Univ.-Prof. Dr. Klaus Schmitt, „wie wichtig nach wie vor der Schutz von Kinderrechten ist“. Kinder- und Jugendliche in Österreich haben zwar Rechte, die ihnen durch eine 1989 von den Vereinten Nationen formulierten und 1992 auch in Österreich ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention zugesichert wurden. Allerdings sind diese Rechte nach wie vor nicht in der Österreichischen Verfassung gesetzlich verankert. Bereits mehrmals wies die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde im Zusammenhang mit dem internationalen Tag der Kinderrechte jährlich am 20. November auf diese nicht zu akzeptierende Tatsache hin und bis heute hat sich nichts geändert. „Hinzu kommt“, so ÖGKJ-Präsident Schmitt, „dass Kinder von ihren Rechten nichts wissen, da diese Rechte in Schule, Familie und sozialem Umfeld kaum beachtet und gelebt werden“.
Fälle wie die Abschiebung von Arigona Zogaj und der beiden achtjährigen aus dem Kosovo stammenden Zwillinge oder der kürzlich vor der plötzlichen polizeilichen Abholung aus der Schulklasse geflüchteten vierzehnjährigen Armenierin zeigen, dass auch in einem Land wie Österreich Kinderrechtsverletzungen stattfinden. Wäre die Kinderrechtskonvention endlich in der Bundesverfassung verankert, müsste bei allen gesetzlichen Maßnahmen das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden.
Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde fordert daher aus aktuellem Anlass:
1. Die Erhebung der UN-Kinderrechtskonvention in einen angemessenen Rechtsstatus, das heißt, die Verankerung der Kinderrechte in der Österreichischen Verfassung, so dass eine unmittelbare Anwendbarkeit vor Gerichten und Behörden möglich ist und kinderrechtswidrige Handlungen letztlich beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden können und
2. die Verbreitung der Inhalte der Kinderrechtskonvention.
Als Zeichen des Protestes gegen die derzeitige Abschiebepraxis in Österreich unterstützt die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde die aktuelle Initiative www.gegen-unrecht.at der Caritas, Amnesty International, SOS Kinderdorf und zahlreicher weiterer Organisationen.
Das Präsidium der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde
ÖGKJ-Präsident Primar Univ.-Prof. Dr. Klaus Schmitt
ÖGKJ-Vizepräsident Primar Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Kaulfersch
Erster Sekretär OA Dr. Rudolf Schwarz
Zweiter Sekretär Primar Univ.-Prof. Dr. Reinhold Kerbl
Referent für Berufsfragen MR Dr. Dietmar Baumgartner
Kassenführer Dr. Ernst Wenger
Für Rückfragen: Mag. Claudia Fabisch Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde Geschäftsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Standesführung Auenbruggerplatz 34/I, A-8036 Graz Tel.: +43 (0) 316/385-12061, Fax: +43 (0) 316/385-13300 E-Mail: claudia.fabisch@klinikum-graz.at Internet: www.docs4you.at PA_OEGKJ_gegen_Abschiebung_Minderjaehriger_Kinderrechte_Verfass.pdf 196.9 kB
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