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Kinderrechte: ÖGKJ lehnt aktuellen Gesetzesentwurf ab, 17.1.2011
pressinfo-17-1-11

Kinderrechte in Verfassung

Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) lehnt das Bundesverfassungsgesetz zu den Rechten der Kinder, das am 20.01.2011 im Nationalrat beschlossen werden soll, ab und fordert Änderungen im vorliegenden Entwurf


Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) spricht sich für eine vollständige Übernahme der Kinderrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in die Österreichische Bundesverfassung aus, lehnt jedoch den aktuell vorliegenden Entwurf, der am 13.01.2011 im Verfassungsausschuss beschlossen wurde aus nachstehenden Gründen
ab:

1. Der aktuelle Entwurf lässt wichtige Kinderrechte unberücksichtigt. So sind etwa das Recht auf Bildung, das Recht auf Gesundheit und materielle Absicherung, besondere Schutzvorschriften für Kinderflüchtlinge oder spezielle Verfahrensgarantien, um kindgerechte Verfahrensgestaltungen zu sichern, nicht im Entwurf vorgesehen.

2. Im Artikel 7 des vorliegenden Entwurfes heißt es, dass aus bestimmten Gründen Beschränkungen der Rechte und Ansprüche der Kinder gestattet sind. Dabei ist auch das Kindeswohl inkludiert. Ausgerechnet die vom Kinderrechtsausschuss zu Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention erklärten Bestimmungen zum Kindeswohl werden unter einen Gesetzesvorbehalt gesetzt. Die ÖGKJ fordert, dass das Kindeswohl niemals beschränkt werden darf und daher auch nicht unter einen Gesetzesvorbehalt gestellt werden darf. Das Kindeswohl muss Basis aller Kinderrechte sein.

3. Der Begriff „Kind“ meint Menschen im Alter von 0-18 Jahren. Eine derartige Begriffsdefinition fehlt im aktuellen Entwurf.



ÖGKJ-Präsident Primar Univ.-Prof. Dr. Klaus Schmitt
ÖGKJ-Vizepräsident Primar Univ.-Prof. Dr. Reinhold Kerbl


Erster Sekretär OA Dr. Rudolf Schwarz
Zweiter Sekretär OÄ Dr. Anna Trinkl


Referent für Berufsfragen MR Dr. Dietmar Baumgartner
Kassenführer Dr. Ernst Wenger


Univ.-Prof. Dr. Peter Scheer
ÖGKJ-Vertreter im Netzwerk Kinderrechte Österreich



Für Rückfragen:
Mag. Claudia Fabisch
Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde
Geschäftsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Standesführung
Auenbruggerplatz 34/I, A-8036 Graz
Tel.: +43 (0) 316/385-12061, Fax: +43 (0) 316/385-13300
E-Mail:
claudia.fabisch@klinikum-graz.at
Internet: http://www.docs4you.at

[pdf]PA_ÖGKJ_lehnt_aktuellen_Entwurf_Kinderrechte_BVG_ab_17_01_2011 (192.2 KB)
Erstellt am 17.1.2011 | Zuletzt bearbeitet am 16.11.2011