
Kinderrechte in Verfassung
Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) lehnt das Bundesverfassungsgesetz zu den Rechten der Kinder, das am 20.01.2011 im Nationalrat beschlossen werden soll, ab und fordert Änderungen im vorliegenden Entwurf
Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) spricht sich für eine vollständige Übernahme der Kinderrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in die Österreichische Bundesverfassung aus, lehnt jedoch den aktuell vorliegenden Entwurf, der am 13.01.2011 im Verfassungsausschuss beschlossen wurde aus nachstehenden Gründen ab:
1. Der aktuelle Entwurf lässt wichtige Kinderrechte unberücksichtigt. So sind etwa das Recht auf Bildung, das Recht auf Gesundheit und materielle Absicherung, besondere Schutzvorschriften für Kinderflüchtlinge oder spezielle Verfahrensgarantien, um kindgerechte Verfahrensgestaltungen zu sichern, nicht im Entwurf vorgesehen.
2. Im Artikel 7 des vorliegenden Entwurfes heißt es, dass aus bestimmten Gründen Beschränkungen der Rechte und Ansprüche der Kinder gestattet sind. Dabei ist auch das Kindeswohl inkludiert. Ausgerechnet die vom Kinderrechtsausschuss zu Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention erklärten Bestimmungen zum Kindeswohl werden unter einen Gesetzesvorbehalt gesetzt. Die ÖGKJ fordert, dass das Kindeswohl niemals beschränkt werden darf und daher auch nicht unter einen Gesetzesvorbehalt gestellt werden darf. Das Kindeswohl muss Basis aller Kinderrechte sein.
3. Der Begriff „Kind“ meint Menschen im Alter von 0-18 Jahren. Eine derartige Begriffsdefinition fehlt im aktuellen Entwurf.
ÖGKJ-Präsident Primar Univ.-Prof. Dr. Klaus Schmitt ÖGKJ-Vizepräsident Primar Univ.-Prof. Dr. Reinhold Kerbl
Erster Sekretär OA Dr. Rudolf Schwarz Zweiter Sekretär OÄ Dr. Anna Trinkl
Referent für Berufsfragen MR Dr. Dietmar Baumgartner Kassenführer Dr. Ernst Wenger
Univ.-Prof. Dr. Peter Scheer ÖGKJ-Vertreter im Netzwerk Kinderrechte Österreich
Für Rückfragen: Mag. Claudia Fabisch Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde Geschäftsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Standesführung Auenbruggerplatz 34/I, A-8036 Graz Tel.: +43 (0) 316/385-12061, Fax: +43 (0) 316/385-13300 E-Mail: claudia.fabisch@klinikum-graz.at Internet: http://www.docs4you.at
PA_ÖGKJ_lehnt_aktuellen_Entwurf_Kinderrechte_BVG_ab_17_01_2011 (192.2 KB)
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