Univ.-Prof. Dr. Jörg-Ingolf Stein*) Kinderkardiologe, Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Innsbruck Frage: Meine Enkelin (11) wurde als Säugling herzoperiert. Darf sie an einer geplanten Wanderwoche der Schule teilnehmen? A: Um Ihre Frage genau beantworten zu können, fehlen leider Angaben über den Herzfehler, die durchgeführte Operation und den Gesundheitszustand ihrer Enkelin. Diese Information hat sicher die/der betreuende Ärztin/Arzt. Grundsätzlich ist es heute nicht nur das Ziel sondern auch tatsächlich möglich, dass herzoperierte Kinder und Jugendliche an allen Aktivitäten der Schule und in der Freizeit teilnehmen können. Dabei geht es nicht nur um die körperliche Betätigung, sondern auch um die soziale Integration. Die jeweilige körperliche Belastbarkeit wird bei den regelmäßigen Kontrollen von der betreuenden „Herzambulanz" festgelegt. Wenn Ihre Enkelin bisher am Turnunterricht teilnehmen durfte, steht wahrscheinlich auch der Wanderwoche nichts entgegen. Zu beachten ist die genaue Aufklärung der begleitenden Lehrpersonen über möglicherweise auftretende Probleme, und welche Maßnahmen dann zu treffen sind. Wichtig ist auch - sowohl für das Kind als auch für die BetreuerInnen - die Bekanntgabe einer „Notfallnummer". Vor der Teilnahme sollte das geplante Programm und die zu erwartende Belastung jedenfalls mit der/dem betreuenden Ärztin/Arzt besprochen werden, um die richtigen Verhaltensmaßnahmen festzulegen. Ich wünsche Ihrer Enkelin eine schöne Wanderwoche! *) Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde
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