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Kardiologische Feststellung des Grades der Behinderung
Beurteilung der Grade der Behinderung bei angeborenen Herzfehlern und anderen kindlichen Herzerkrankungen

Behinderung unter 50%:

  1. Patienten mit Herzfehlern, die keine operative Korrektur benötigen oder bei denen in Zukunft ein elektiver Eingriff zu erwarten ist.
  2. Patienten mit operierten Herzfehlern ohne oder mit hämodynamisch unwesentlichen Restdefekten (Restshunt, Reststenose, geringe Zyanose). Dazu zählen Shunts unter einem Qp von 1,5 bei Ventrikel- und Vorhofseptumdefekt und Restgradienten unter 50 mmHg bei Pulmonalstenose und unter 60 mm Hg bei Aortenstenose.
  3. Alle Schrittmacherpatienten mit/ohne Operation eines begleitenden Herzfehlers ohne sonstige Problematik.
  4. Patienten mit anfallsweise auftretenden Herzrhythmusstörungen, auch unter Therapie, bei denen keine Beeinträchtigung der Herzfunktion vorliegt.
  5. Patienten mit Zustand nach entzündlichen Herzerkrankungen bzw. mit Zustand nach Herzinfarkt ohne hämodynamische Beeinträchtigung.
Behinderung über 50%:

  1. Patienten mit Herzfehlern mit Problemen wie ausgeprägter Zyanose, kardialer Dekompensation, ohne baldige Operationsaussicht und unter medikamentöser Dauertherapie.
  2. Patienten mit operierten Herzfehlern und hämodynamisch signifikanten Restdefekten (Shunts mit einem Qp über 1,5, Restgradienten über 50 bzw. 60 mmHg bei Pulmonal- bzw. Aortenstenose) und chronischer kardialer Dekompensation unter medikamentöser Dauertherapie.
  3. Patienten nach Fontanoperation, außer sie sind völlig medikamentenfrei.
  4. Alle Patienten mit künstlichen Herzklappen mit Antikoagulation, mit/ohne residuellen Defekten, mit/ohne medikamentöser Dauertherapie.
  5. Patienten mit Herzschrittmachern und anderen hämodynamisch wirksamen residuellen Defekten nach einer Operation.
  6. Patienten mit inoperablen Herzfehlern mit und ohne Zyanose oder mit fixierter pulmonaler Hypertonie unter medikamentöser Therapie.
  7. Patienten mit chronischer Kardiomyopathie verschiedener Ursache unter medikamentöser Dauertherapie. Patienten mit Zustand nach Herzinfarkt, klinischen Symptomen und EKG- bzw. Koronarveränderungen.
  8. Patienten auf der Warteliste für Herztransplantation oder Herzlungentransplantation sowie immunsuppressiver Therapie nach Transplantation.
  9. Patienten mit tachykarden ventrikulären Rhythmusstörungen unter medikamentöser Therapie bzw. Patienten nach Implantation eines Kardioverter-Defibrillators.
Konsensuspapier der Arbeitsgruppe Pädiatrische Kardiologie 2002 Für die Arbeitsgruppe: U. Salzer-Muhar Pädiatrische Kardiologie/
Univ.-Klinik f. Kinder-und Jugendheilkunde, AKH-Wien.
Erstellt am 28.4.2004 | Zuletzt bearbeitet am 15.5.2009