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Entwicklungsneurologische Nachkontrolle
Konsensuspapier der Arbeitsgruppe "Behandlung und Betreuung cerebraler Entwicklungsstörungen" der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde

ENTWICKLUNGSNEUROLOGISCHE NACHKONTROLLEN VON NEUGEBORENEN:

Empfehlungen zu Indikationsstellung und Durchführung


Geändertes und verbessertes neonatologisches und geburtshilfliches Vorgehen führt zu einer geänderten Einschätzung sowohl der Risikofaktoren als auch derjenigen Neugeborenen, die einer gezielten Nachsorge bedürfen:

1.) "Klassische" Risikofaktoren, wie niedriger Apgarwert, niedriger Nabelschnur-pH haben durch die verbesserten Bedingungen der neonatologischen Reanimation an Bedeutung verloren, hingegen haben andere Faktoren, vor allem psychosoziale in der
Langzeitbeobachtung an Wichtigkeit zugenommen.

2.) Das gut dokumentierte Auftreten von späteren Entwicklungsstörungen bei bestimmten Risikogruppen führt dazu, dass für diese Gruppen (in erster Linie kleine Frühgeborene) eine Beendigung der Nachkontrollen im 2. Lebensjahr nach wie vor als obsolet gilt.Um einerseits gefährdete Kinder korrekt zu identifizieren und einer adäquaten Betreuung zuzuführen, andererseits aber nicht indizierte Zuweisungen aufgrund veralteter Risikofaktoren zu vermeiden, ist es daher notwendig, die sogenannten "neonatalen" Risikofaktoren neu zu definieren.

Neudefinition entwicklungsneurologischer Risikofaktoren:

Entwicklungsneurologische Risikofaktoren sind Einflüsse, die intrauterin, peripartal oder postnatal die strukturelle (anatomische oder biochemische) Integrität cerebraler Strukturen schädigen oder bei erhaltener Integrität deren funktionelle Weiterentwicklung beeinträchtigen können.

Für die Handhabung der Risikoeinstufung wurden unter Zugrundelegung der derzeit verfügbaren Literatur 3 Risikogruppen unterschieden:

A)
Hohes Risiko für abnormen Entwicklungsverlauf, häufig verbunden mit Behinderung, deutlich erhöhtes Risiko für das Auftreten einer Zerebralparese oder geistigen Behinderung. Vermehrt Auffälligkeiten im Kleinkind- und Schulalter. Anhand der Literatur weitere Einteilung in 2 Untergruppen:

Gruppe 1: Das hohe Risiko für einen abnormen Entwicklungsverlauf ist in der Literatur gut dokumentiert, auch Langzeitergebnisse liegen vor. Ein völlig unauffälliger Verlauf ist nur in Einzelfällen zu erwarten.
Gruppe 2: Sowohl schwere Behinderungen als auch unauffällige Entwicklungsverläufe werden in unterschiedlicher prozentualer Verteilung beschrieben.

B)
Gruppe 3: Erhöhtes Risiko für leicht abnorme Entwicklungsverläufe, jedoch meist keine Behinderung (sog. gutes Outcome). Oft passagere Störungen im Säuglingsalter. Es werden gehäuft Auffälligkeiten im Kleinkind- und Schulalter beschrieben. Ein negativer Einfluss kann teils als gesichert angenommen werden, teils liegen widersprüchliche Angaben vor. Starker Einfluss psychosozialer Faktoren.

C)
Gruppe 4: Derzeit keine Hinweise auf eine signifikante Korrelation mit einem abnormen Entwicklungsverlauf. Die Tatsache, dass spezielle geburtshilfliche Maßnahmen erforderlich waren oder postpartal die Betreuung an einer neonatologischen Spezialeinheit erfolgte, stellt alleine kein Risiko dar.

Da sich Erkenntnisse über die Auswirkungen prä-, peri- und postnataler Risikofaktoren laufend ändern, sollte die Einstufung in die einzelnen Risikogruppen keineswegs einem starren Schema folgen. Für jedes Kind sollte nach Erhebung der Daten und Feststellung des postpartalen Zustandes unter Berücksichtigung der familiären Situation eine individuelle Risikoeinschätzung erfolgen.

Durchführung entwicklungsneurologischer Nachkontrollen:

Die nachbetreuende Institution sollte über die personelle undräumliche Infrastruktur eines Entwicklungsambulatoriums verfügen (siehe entsprechende Empfehlungen der Arbeitsgruppe) oder mit
einem solchen in enger direkter Zusammenarbeit stehen. Als wesentlich wird auch die Notwendigkeit eines Informationsflusses zwischen allen betreuenden Institutionen angesehen.

A) Hohes Risiko:
Regelmäßige Kontrollen im 1. und 2. Lebensjahr. Gruppe 1: Auch bei unauffälliger Entwicklung sollen wegen des
stark erhöhten Risikos für später auftretende Störungen regelmäßige Kontrollen bis ins Schulalter durchgeführt werden. Gruppe 2: Kinder, die mit 2 Jahren sowohl im neurologischen Status als auch in einem standardisierten Testverfahren hinsichtlich ihrer Entwicklung einen völlig unauffälligen Befund zeigen, können aus den engmaschigen Kontrollen entlassen werden. Eine Untersuchung spätestens 1 Jahr vor Schulbeginn ist erforderlich (z.B. zum Ausschluss von Teilleistungsstörungen).

B) Mäßiges Risiko:
Gruppe 3: Einmalige Vorstellung im Säuglingsalter (z. B. Schreibaby, Verhaltensauf-fälligkeiten, etc.), vorerst keine regelmäßigen Kontrollen.
Eine standardisierte entwicklungsneurologische Untersuchung Ende des 1. und 2. Lebensjahres soll durchgeführt werden, von diesem Ergebnis ist das weitere Vorgehen abhängig. Bei auffälligem Befund Kontrollen regelmäßig, zumindest aber wie bei Gruppe 2 ein Jahr vor Schulbeginn. C) Kein erhöhtes Risiko: Gruppe 4: Kontrollen beim niedergelassenen Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, bei Auffälligkeiten Zuweisungen an Spezialambulanzen bzw. Ambulatorien.

ANHANG
Entwicklungsneurologische Nachkontrollen von Neugeborenen: Empfehlungen zur Indikationsstellung und Durchführung im Überblick.
Erstellt am 29.4.2004 | Zuletzt bearbeitet am 15.5.2009