Die ev. Impfempfehlungen müssen das Risiko der Exposition, das Risiko einer Erkrankung und das Risiko einer Impfung für den Einzelnen und ev. Kontaktpersonen bzw. die Bevölkerung in gleicher Weise berücksichtigen. - Die Risikoabwägung der zukünftigen Möglichkeit einer Pockenvirusexposition ist sehr stark von Gerüchten und Medien (und Geschäftemachern?) beeinflusst und beruht nur auf wenig handfesten Informationen.
- Wegen der erheblichen Nebenwirkungen früherer und heutiger Impfstoffe kann bei Fehlen eines nachweislichen Expositionsrisikos die Impfung nicht allgemein empfohlen werden.
- Durch die bis zum Jahre 1980 durchgeführte allgemeine Impfung sind die meisten Personen über 25 Jahre mindestens ein Mal geimpft und haben dadurch eine geringer Komplikationsrate der Impfung und möglicherweise im Falle einer Ansteckung mit Pocken auch einen milderen Verlauf der Erkrankung.
- Für eine ev. Impfempfehlung ist auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass der Impfstoff bis zu 72 Stunden nach Kontakt als Inkubationsimpfung eingesetzt werden kann.
- In Österreich wurde von der Bundesregierung vorsorglich ein dzt. nicht zugelassener Pockenimpfstoff angekauft und eingelagert (1 Million Dosen??).
Februar 2003 Prim.Univ.-Prof Dr.Ingomar Mutz
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